Gesetzlich Versicherter

Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenkassen:

Die Therapiekosten bei Kindern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres werden vollständig von der Krankenkasse übernommen.

Als Erwachsener tragen Sie einen Eigenanteil von 10% der Kosten für die Therapie sowie eine Rezeptgebühr von 10,- Euro. In besonderen Fällen (z.B. als chronisch kranke Person oder als sozialer Härtefall) sind Sie von der Zuzahlung befreit.

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